Schlagstock im Auto nicht verboten
Ein Urteil in Neumünster sorgte im Februar 2011 in Deutschland für Aufsehen. Der Transport von einem Teleskopschlagstock ist in Deutschland nicht verboten. Ein Rocker wurde vor Gericht freigesprochen. Der Besitz eines Teleskopschlagstockes ist in Deutschland nicht verboten, allerdings darf man diesen nicht mit sich mitführen, siehe Teleskopschlagstock legal.
Bei einer Verkehrskontrolle auf einem Autobahnrastplatz wurde ein heute 40 Jähriger mit einem Teleskopschlagstock erwischt. Da in Deutschland das Mitführen eines Schlagstock verboten ist, wurde dieser beschlagnahmt. Zusätzlich wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Dagegen legte der Mann allerdings einen Widerspruch ein, da er den Schlagstock nach seiner Ansicht nicht mit sich führte, sondern diesen transportierte. Der Teleskopschlagstock befand sich in einem geschlossenen Behältnis, in diesem Fall im Handschuhfach. Das Handschuhfach seines Autos war verschlossen, der Schlüssel zum Öffnen des Handschuhfach befand sich im Zündschloss.
Somit war kein unmittelbarer Zugriff auf die eigentlich legale Waffe möglich. Mit dieser Argumentation musste der Richter und die Staatsanwaltschaft den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid akzeptieren und stattgeben.
Entsprechend § 42a des Waffengesetzes muss der Transport eines Schlagstockes in einem verschlossenen, nicht geschlossenem Behältnis erfolgen. Ärgerlich ist, dass die Polizei in diesem Fall aufgrund von Unwissenheit ein Bußgeld auferlegte und die Staatsanwaltschaft ein Verfahren anstrengte. Das hätte beim Prüfen der hiesigen Rechtslage nicht sein müssen.