Teleskopschlagstock legal

Der rechtliche Blickpunkt: Ist ein Teleskopschlagstock legal?

Ein Teleskopschlagstock kann eine große Hilfe gegen Angreifer und verschiedene brenzlige Situationen sein. Immerhin weißt Du nie, wann es zu einem Angriff kommen kann. Deshalb willst Du sicherlich Deinen Teleskopschlagstock so nah wie möglich bei Dir tragen. Allerdings musst Du aufpassen, denn dieser Schlagstock, welchen Du mit einem Knopfdruck ausfahren kannst, wird vom Waffengesetz nicht gerne in der Öffentlichkeit gesehen. Ob Du Probleme mit dem Gesetz bekommst, was Du beachten musst und ob Du überhaupt einen Teleskopschlagstock führen darfst, erfährst Du jetzt.

Einfach einen Teleskopschlagstock kaufen?

Schlagstöcke sind sehr beliebt, wobei die Teleskopvariante sogar noch praktischer ist. Immerhin kannst Du diese bei Nichtbedarf einfach zusammenfahren und somit leicht in einer Tasche verstauen, ohne dass dieser auffällt. Gerade wegen dieser steigenden Beliebtheit wollen auch immer mehr Menschen einen Teleskopschlagstock besitzen, doch darfst Du diesen legal kaufen? Die klare Antwort ist ja, denn ein Teleskopschlagstock unterliegt zwar dem Waffengesetz, doch der Kauf ist kein Problem. Sobald Du das 18. Lebensjahr erreicht hast, kannst Du Dir im Waffenhandel oder im Internet einen Teleskopschlagstock kaufen. Das Internet ist dabei die bessere Lösung, denn somit umgehst Du das Problem, dass Du von der Polizei auf der offenen Straße mit einem Schlagstock erwischt wirst. Auch, wenn Du diesen gerade erst gekauft hast, kannst das zu großen Problem führen. Deswegen ist die Bestellung über das Internet die ideale Lösung.

Unterwegs mit einem Teleskopschlagstock

Endlich hältst Du Deinen Teleskopschlagstock in Händen und willst damit jetzt auf große Reisen gehen. Schlag Dir das aber lieber gleich wieder aus dem Kopf, denn Du darfst mit einem Schlagstock nicht unterwegs sein. Vom Waffengesetz wird ein Schlagstock, auch wenn es sich um die ausziehbare Variante handelt, als eine Stoß- und Hiebwaffe angesehen. Somit ist es verboten, diese in der Öffentlichkeit mitzuführen. Solltest Du dennoch erwischt werden, kannst Du mit einer hohen Geldstrafe rechnen, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Die Bußgelder beginnen meist bei 30 Euro, können aber leicht mehrere 100 Euro betragen. Hat es Dich besonders schlimm erwischt, kann die Strafe sogar bei 50.000 Euro liegen. Aber auch bei Veranstaltungen solltest Du Deinen Teleskopschlagstock zu Hause lassen. Hier können die Strafen noch sehr viel höher ausfallen. Neben einem hohen Bußgeld kannst Du sogar bis zu drei Jahre im Gefängnis landen. Lass Deinen Schlagstock deswegen lieber zu Hause.

Wie sieht es zu Hause mit dem Teleskopschlagstock aus?

Du weißt jetzt, dass ein Teleskopschlagstock in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden darf, doch wie sieht es in Deinen vier Wänden aus, immerhin darfst Du einen Teleskopschlagstock legal kaufen. Zu Hause darfst Du einen Schlagstock verwenden, jedoch nur auf Deinem privaten Grundstück. Du kannst diesen in Schubladen oder ähnliches lagern, ohne dass Du mit dem Gesetz in Konflikt gerätst. Ein wenig anders sieht es aus, wenn Du mit dem Teleskopschlagstock jemanden angreifst. Selbst wenn Du den Schlagstock in Notwehr anwendest, musst Du mit Konsequenzen rechnen. Sollte die Verhältnismäßigkeit stimmen, also Du den Schlagstock nur angewendet haben, weil Du Dich in einer Notsituation befunden hast, bleibt es meist bei einer Ordnungswidrigkeit. Bei schwerer Körperverletzung kommt hingegen eine Anklage auf Dich zu.

Rechtliche Grundlagen zum Teleskopschlagstock

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